berät und beschließt den Haushaltsplan für den Kirchenbezirk
sorgt dafür, dass Gottesdienst, Unterricht und Ordnung dem Auftrag der Kirche gerecht werden
fördert die Diakonie, Erwachsenenbildung, Berufs- und Sozialarbeit, die Kinder- und Jugendarbeit
kümmert sich um kirchliche und gesellschaftliche Themen und nimmt Stellung zu besonderen Fragen
berät Vorlagen des Oberkirchenrats und der Landessynode
wählt den Dekan/ die Dekanin, den Schuldekan/ die Schuldekanin, die Mitglieder des Bezirkskirchenrats und die Landessynodalen sowie die Vertreter der Bezirkssynode in anderen kirchlichen Einrichtungen
wählt aus ihrer Mitte eine Person in das Vorsitzendenamt. Ist dies eine Pfarrerin/ein Pfarrer so ist in das erste Stellvertretendenamt ein nicht theologisches Mitglied der Bezirkssynode zu wählen. Das Gleiche gilt entsprechend im umgekehrten Fall.
tagt öffentlich. Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden einberufen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
kann beratende und beschließende Ausschüsse einrichten.
Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkssynode werden:
aus den Gemeinden und bezirklichen Arbeitsbereichen gewählt, wobei der die Zahl der Ehrenamtlichen etwa bei zwei Drittel der Synodalen liegt, einige wenige Synodale können vom Bezirkskirchenrat berufen werden.
Den Vorsitz hat Evi Jobst (Königsfeld-Erdmannsweiler) inne, die Stellvertretung liegt bei Anita Gunkel (St. Georgen-Tennenbronn).
Bezirkssynode
Stimmberechtigte Mitglieder der Bezirkssynode werden:
aus den Gemeinden und bezirklichen Arbeitsbereichen gewählt, wobei der die Zahl der Ehrenamtlichen etwa bei zwei Drittel der Synodalen liegt,
einige wenige Synodale können vom Bezirkskirchenrat berufen werden.
Den Vorsitz hat Evi Jobst (Königsfeld-Erdmannsweiler) inne, die Stellvertretung liegt bei Anita Gunkel (St. Georgen-Tennenbronn).