Evangelischer Kirchenbezirk Villingen

Strategieprozess ekiba 2032 – im Kirchenbezirk Villingen

In diesem Beitrag werden nach und nach Informationen, Hintergründe und Festlegungen veröffentlicht. Am besten immer mal reinschauen.

Zur Gebäudeampel und zu Stellenkürzungen

Der Bezirkskirchenrat hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 den Beschlussvorschlag vom Juli 2023 zur Gebäudeampel (nach den Rückmeldungen aus den Gemeinden) an einzelnen Stellen verändert. So gab es noch eine kleine partielle Rückmelde-Schleife, so dass die endgültigen Beschlüsse am 22. Februar 2024 gefasst wurden. Am 6. März 2024 wurden die Bescheide dazu an die Gemeinden verschickt. Die Beschwerdefrist (ein Monat nach Eingang) ist abgelaufen, somit endet das bestehende Baumoratorium.

Auftaktversammlungen 2. Phase 2024/25

Im März 2024 kamen in Donaueschingen und in St. Georgen die Ältestenkreise der Gemeinden der beiden Kooperationsräume zu Auftaktversammlungen zusammen. An beiden Versammlungen haben auch Pfarramts-Sekretärinnen zahlreich teilgenommen.

In dieser nun begonnenen Phase geht es um die Errichtung der Dienstgruppen der Hauptamtlichen und den begleitenden „Ausschüssen der Ältestenkreise“. Diese werden auch daran arbeiten, welches die passenden künftigen Strukturen im Kooperationsraum sein sollen: Gemeinde-Verbände oder große gemeinsame Kirchengemeinden. Außerdem geht es um die Festlegung der Pfarrhäuser.

Wie diese gemeinsamen Ausschüsse der Ältestenkreise sich zusammensetzen, hat der Bezirkskirchenrat in seiner Februarsitzung (am 22. Februar 2024) festgelegt: Jeder Ältestenkreis entsendet eine/n Delegierte/n und eine/n Stellvertretende/n. Die großen Gemeinden (Donaueschingen, Stadtgemeinde Villingen, St. Georgen-Tennenbronn) können jeweils zwei entsenden. Sowohl Delegierte/r als auch die Stellvertretung können und sollen an den Treffen teilnehmen, haben aber nur eine Stimme. Soll der Ausschuss beschließend sein, muss mehr als die Hälfte der Mitglieder Mitglied in einem der Ältestenkreise bzw. Kirchengemeinderäte sein. Die Pfarrer/innen, Diakon/innen und Kantor/innen regeln ihre Teilnahme über ihren Dienstplan.

Wichtige rechtliche Richtlinien für die 2. Phase sind am 7. Februar 2024 veröffentlicht worden: https://www.kirchenrecht-baden.de/document/55222

Planungen des Kirchenbezirks

Im Blick auf die Pfarrstellen wird vom Bezirkskirchenrat im Kirchenbezirk Villingen folgendermaßen geplant:

 2023202620322036Bemerkungen
Ko-Raum Süd6,56,55,54,5darin (2023) 0,5 Kur+Reha Bad Dürrheim, 0,25 SBKlinikum
Ko-Raum Mitte765,55,5darin (2023) 0,7 Dekansstelle, Gefängnisseelsorge
Ko-Raum NordWest7,756,565darin (2023) Hochschulseelsorge, Kur+Reha, Konzept mit Brüdergemeine
 21,25191715 
Pfarrstellenplanung im Kirchenbezirk Villingen

Folgende Gebäude wurden als „grün“ eingruppiert; also diese Gebäude werden in den kommenden Jahren mit landeskirchlicher Unterstützung renoviert und im Sinn der Klimaschutzziele hergerichtet:

Ko-Raum Süd: Kirche in Blumberg – Kirche in Hüfingen – Kirche und Gemeindehaus in Donaueschingen – Gemeindehaus in Bad Dürrheim – Gemeindehaus in Oberbaldingen
Ko-Raum Mitte: in Villingen die Johanneskirche, das Martin-Luther-Haus, das Petrus-Gemeindezentrum – die Kirche in Marbach – das Gemeindezentrum in Niedereschach
Ko-Raum NordWest: Kirche in Furtwangen – Kirche in Triberg – Lorenz-Kirche und -Gemeindehaus in St. Georgen, Kirche in Tennenbronn – Gemeindehaus in Mönchweiler – die Kirche in Weiler und die Nikolauskapelle in Buchenberg sind in öffentlicher Baupflicht

Folgende Gebäude sind als „rot“ eingruppiert; also diese Gebäude erhalten künftig keine landeskirchliche Baubeihilfe mehr:

Ko-Raum Süd: Kirche in Bräunlingen (bereits verkauft) – Gemeindehaus in Blumberg (bereits verkauft) – Kirche in Biesingen
Ko-Raum Mitte (Kirchengemeinde Villingen): Lukas-Gemeindezentrum Villingen (Verkaufsbeschluss) – Markuskirche Villingen – Kirche Unterkirnach (Verkaufsbeschluss) – Gemeindezentrum Dauchingen
Ko-Raum NordWest: Gemeindehaus Furtwangen – Gemeindezentrum Gütenbach (bereits verkauft) – Kirche Schonach – Jugendhaus Triberg – Gemeindehaus Tennenbronn – Gemeindehaus Peterzell (bereits verkauft) – das geplante neue Gemeindehaus in Peterzell entsteht in Eigenregie der Gemeinde

Alle anderen Kirchen, Gemeindezentren und Gemeindehäuser sind „gelb“ – deren Entwicklung ist noch offen.

Seit Juli 2024 finden sich Gemeinsame Ausschüsse der Ältestenkreise in den Ko-Räumen Süd und NordWest zusammen. Dabei geht es vor allem um die Begleitung der Dienstgruppen, um die Frage der Pfarrhäuser und um die künftigen Strukturen innerhalb der Kooperationsräume. Bis zum Herbst 2025 sollen dazu Beschlüsse gefasst werden. Am 1. Advent 2025 finden Kirchenwahlen zu den Ältestenkreisen und Kirchengemeinderäten statt. Von da aus werden auch die bezirklichen und landeskirchlichen Leitungsgremien für die kommenden sechs Jahre neu gewählt.

Im Herbst 2024 machen sich die Gemeinsamen Ausschüsse in den Kooperationsräumen Süd und NordWest gemeinsam mit dem Bezirkskirchenrat kundig, was die konkreten Pfarrhaus-Perspektiven angeht (samt Begehung) und was mögliche künftige organisatorische Strukturen in der Kooperation der Kirchengemeinden (Zusammenschlüsse und/oder Verbandsgründungen) angeht. Damit werden Entscheidungen vorbereitet, die dann in 2025 gefasst werden sollen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.